Die Handchirurgie umfasst einen weiteren Teilbereich der allgemeinen Kosmetischen Chirurgie, und verhilft speziell nach Verbrennungen, zu optischer Korrektur der betroffenen Körperfläche.
Neben den optischen Verbesserungen im Rahmen der kosmetischen Operationen ist die Behebung angeborener oder erworbener Funktionsstörungen der Hand oder ihrer einzelnen Glieder, Behandlungsziel der entsprechenden Mikrochirurgischen Eingriffe.
Die Handchirurgie gilt als eigenständiges Fachgebiet der Plastischen Chirurgie, und erfordert eine Zusatzweiterbildung ausgebildeter Chirurgen zur Anerkennung als Facharzt für Handchirurgie.