Kosmetisch-ästhetische Operationen bei Jugendlichen unter 18 Jahren, sind in Deutschland nur mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten möglich. Dabei ist es irrelevant ob der Eingriff medizinisch notwendig ist oder dem eigenen Wunsch des Jugendlichen entspricht. Die Grenzen der beiden Möglichkeiten verlaufen oft fließend und sind nicht klar geregelt.
Beispielsweise kann der korrigierende Eingriff mit dem stark abstehende, so genannte Segelohren angelegt werden, für ein kleineres Kind als medizinisch notwendig angesehen werden um spätere, seelische Probleme durch Spott oder Hänseleien auszuschließen. Die Krankenkassen zahlen in diesem Fall fast ausnahmslos die Kosten für die Operation. Wird diese jedoch nicht im frühen Kindesalter durchgeführt sondern erst mit 16 oder 17 Jahren, gilt das Problem häufig als ein rein persönlicher Wunsch zur Korrektur, und viele Krankenkassen übernehmen dann die Kosten nicht mehr.
Mehrere Anläufe, medizinisch nicht notwendige kosmetische Operationen bei Minderjährigen zu verbieten, sind in den letzten Jahren gescheitert. Die Verantwortung liegt also bei den Erziehungsberechtigten aber auch, in nicht unwesentlichem Maß, bei den Ärzten. Ein erfahrener Mediziner aus dem Fachgebiet der ästhetischen Chirurgie wird sich dieser Verantwortung bewusst sein und, im Idealfall, die beratende, aufklärende Behandlung statt einer Operation vorschlagen.
Aus ethischen und moralischen Gründen darf, gerade bei jungen Patienten nie die kaufmännische, wirtschaftliche Sicht der Schönheitschirurgie im Vordergrund stehen. Junge Menschen neigen, gerade in der Phase der Pubertät, dazu ihren Körper und dessen vermeintliche Mängel , übersensibel zu beobachten. Diese scheinbaren Schönheitsfehler, in der noch nicht abgeschlossenen Wachstumsphase des Jugendlichen, durch eine kosmetische Operation zu korrigieren, halten viele Fachleute für einen fatalen Trend.
Die Gefahr ist groß, hier schon sehr früh einem möglichen, späteren Schönheitswahn zu fördern. Viele namhafte Schönheitschirurgen lehnen Eingriffe bei Jugendlichen, ohne medizinische Indikation, generell ab. Verantwortungsbewusstsein und Jugendschutz leisten in diesem Fall das, was Gesetze (noch )nicht vermögen.